Arthroskopische Chirurgie am Sprunggelenk

Am Sprunggelenk kommt es einerseits durch Abnützungserkrankungen und andererseits auch häufig durch Verletzungen zu dauerhaften Beschwerden. Häufig ist eine Arthrose eine Folge von vielfachen Verletzungen oder schwereren Verletzungen, wie zum Beispiel ein Sprunggelenksbruch oder ein Außen- oder Innenknöchelbruch.
Gelegentlich bilden sich im Sprunggelenk auch sogenannte „freie Gelenkkörper" die einklemmen und plötzliche Beschwerden verursachen können.
Mehrfache „Umknickverletzungen" können zur Instabilität des Sprunggelenkes vor allem im Außenbereich führen.

Gelegentlich genügt schon eine Einlagenversorgung oder die Versorgung mit einer stabilisierenden Sprunggelenksbandage, um die Beschwerden ausreichend zu bessern. Beim operativen Eingriff wird zunächst durch eine „Schlüssellochchirurgie" (Sprunggelenksspiegelung) die Situation im Sprunggelenk dargestellt.
Durch die minimalinvasive Zugänge (Arthroskopie) können einklemmende Narben entfernt werden, ebenso sog. freie Gelenkkörper.
Bei Knorpelschäden (Abnützungserkrankung) kann eine Beseitigung von zerstörtem Knorpel mit nachfolgenden „Mikrofrakturing" erfolgen (bei dem sog. „Mikrofrakturing" wird der Knochen unter dem erkrankten Knorpel angebohrt, um so einen Heilungsreiz zu setzen).

Bei instabilen Sprunggelenken wird eine stabilisierende Bandplastik durchgeführt. Diese kann auf verschiedene Weise bei einer „Umknickneigung" zur Stabilisierung des Sprunggelenkes beitragen. Manchmal genügt es, einfach die vorhandenen Bänder anzufrischen und neu fest zu vernähen. Gelegentlich ist es erforderlich ein Netz zusätzlich zur Erhöhung der Stabilität einzubringen. Auch ist manchmal die Stabilisierung mit einer Knochenhaut erforderlich. In seltenen Fällen ist eine sog. „Watson-Jones-Plastik" notwendig. Dabei werden Sehnen aus dem Sprunggelenksbereich als neue Außenbänder verpflanzt.

Nach den operativen Eingriffen kann es notwendig werden, eine bestimmte Zeit - zum Beispiel 10 Tage - mit Unterarmstützen zu gehen, manchmal muss auch eine Ruhigstellung in einer Schiene erfolgen. In der Regel kann der Eingriff am Sprunggelenk ambulant in Narkose durchgeführt werden.